Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium von Schülern, Eltern und Lehrern unserer Schule. Sie besteht aus Vertretern der SV, des Schulelternbeirats und Vertretern des Lehrerkollegiums. Die Schulleiter führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über das Schulprogramm.
Mitglieder der Schulkonferenz sind jeweils mit der Hälfte der Sitze Lehrkräfte und die Gruppe Eltern / Schüler sowie der Schulleiter. In der Regel sind es mindestens 11 und höchstens 25 Personen. Wählbar für die Schulkonferenz sind alle Eltern, das heißt es ist keine Voraussetzung das Amt eines Klassenelternbeirats o.ä. zu begleiten.
Die Schulkonferenz wird von der Schulleitung mindestens einmal im Schulhalbjahr (außerhalb der Unterrichtszeit i. d. R. nach 17 Uhr) einberufen. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Antrag einer der in der Schulkonferenz vertretenen Personengruppe ist sie unverzüglich unter Angabe der zu beratenden Gegenstände einzuberufen.
Rechtliche Grundlagen: Hessisches Schulgesetz, §§ 128 -132, Konferenzordnung §§ 1-16